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SERVICE & DOWNLOADS - FAQ

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beteiligungen. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Die MBG ist eine private Beteiligungsgesellschaft mit öffentlicher Förderung. Unsere Aufgabe ist die Verbesserung der Eigenmittelbasis von Unternehmen.
Gesellschafter der MBG sind die Kreditinstitute, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Die MBG ist in die Wirtschaftsförderung im Freistaat eingebunden.

Was ist die Aufgabe der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Unternehmen sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Die MBG übernimmt stille und/oder direkte Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenmittelbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben Erfolg versprechend sind.

Wie wird eine Beteiligung beantragt?

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Sind für die Beteiligung Sicherheiten zu stellen?

Für eine stille Beteiligung der MBG ist eine persönliche (Teil-)Garantie des Gesellschafters zu übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

Für welche Vorhaben ist keine MBG-Beteiligung möglich?

Die MBG kann keine Beteiligungen für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung bereits ausgereichter Kredite sowie von Umschuldungen ausgeschlossen.

Werden Unternehmen in allen Branchen von der MBG gefördert?

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus allen Branchen, sofern deren Vorhaben und dessen Finanzierung tragfähig und Erfolg versprechend sind.

Was kostet eine MBG-Beteiligung?

Die Konditionen sind abhängig vom Beteiligungsprogramm und setzen sich aus einer jährlichen Festvergütung und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen.

Außerdem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des genehmigten Beteiligungsbetrags fällig.

Was sind die Voraussetzungen für eine stille Beteiligung der MBG?

Neben einem Erfolg versprechenden, schlüssigen Konzept wird ein qualifiziertes Management erwartet. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Sind auch direkte Beteiligungen möglich?

Die MBG übernimmt direkte Beteiligungen. Die direkte Beteiligung wird grundsätzlich mit einer stillen Beteiligung gekoppelt. Geschäftsanteile werden bis maximal 49 % übernommen. die Konditionen werden individuell vereinbart.

Persönliche Beratung

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Experten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Themen Start-Up Investments / Beteiligungen.

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Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

oder jederzeit nach telefonischer Vereinbarung