Mit Beteiligungskapital Finanzierungslücke schließen
Beteiligungskapital kann ergänzend zu Kredit und Eigenmitteln die letzte Finanzierungslücke einer Unternehmensübernahme schließen. Es kann zur Auszahlung scheidender Gesellschafter, zur Kaufpreiszahlung oder Abfindung von Erben eingesetzt werden.