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Beteiligungsprogramme - Gründung und Nachfolge

Gründung und Nachfolge

  • Wer wird finanziert?

    Existenzgründer, junge Unternehmen, Betriebsübernehmer, tätige Beteiligungen (MBO/MBI)

  • Was wird finanziert?

    Mitfinanzierung im Rahmen der Existenzgründung bzw. Festigung entstehenden Kosten, Investitionen und erstes Warenlager. Mitfinanzierung im Rahmen einer Betriebsübernahme /einer tätigen Beteiligung entstehenden Kosten.

  • Wie wird finanziert?

    Stille Beteiligung von € 25.000 bis € 1,0 Mio. (im Einzelfall darüber)

Zielgruppe
Existenzgründer, junge Unternehmen, Betriebsübernehmer, tätige Beteiligungen (MBO/MBI) 

Art der Beteiligung
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre) entstehenden Kosten, Investitionen und erstes Warenlager

Mitfinanzierung der im Rahmen einer Betriebsübernahme / einer tätigen Beteiligung entstehenden Kosten

Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich

Maximale Beteiligungshöhe
Stille Beteiligung von € 25.000 bis € 1,0 Mio. (im Einzelfall darüber)

Laufzeit
max. 10 Jahre

Bearbeitungsgebühr (einmalig)
nach Bewilligung 1,0% des Beteiligungsbetrages

Konditionen (p.a.)
Jahr 1-3 > Festentgelt 6,75% zzgl. 1% gewinnabhängig (jew. vom Beteiligungsbetrag)
ab Jahr 4 > Festentgelt ab 8,4% zzgl. 1-3% gewinnabhängig (jew. vom Beteiligungsbetrag)

Voraussetzungen
- Erfolg versprechendes Konzept
- Höhe d. Beteiligung orientiert sich am Eigenmitteleinsatz/Eigenkapital des Unternehmens
- Persönliche (Teil-)Garantie

Sonstiges
Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch BBS (Kombi-Programm) möglich

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufig gestellte Fragen

Wer ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Die MBG ist eine private Beteiligungsgesellschaft mit öffentlicher Förderung. Unsere Aufgabe ist die Verbesserung der Eigenmittelbasis von Unternehmen.
Gesellschafter der MBG sind die Kreditinstitute, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Die MBG ist in die Wirtschaftsförderung im Freistaat eingebunden.

Was ist die Aufgabe der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Unternehmen sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Die MBG übernimmt stille und/oder direkte Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenmittelbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben Erfolg versprechend sind.

Wie wird eine Beteiligung beantragt?

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Sind für die Beteiligung Sicherheiten zu stellen?

Für eine stille Beteiligung der MBG ist eine persönliche (Teil-)Garantie des Gesellschafters zu übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

FAQ