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Beteiligungsprogramme - Mikromezzanin Beteiligung

Mikromezzanin Beteiligung

  • Wer wird finanziert?

    Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

  • Was wird finanziert?

    Typisch stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

  • Wie wird finanziert?

    Beteiligung bis max. € 50.000

Zielgruppe
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

Art der Beteiligung
Typisch stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

Maximale Beteiligungshöhe
bis zu € 50.000

Laufzeit
7 bis 10 Jahre

Bearbeitungsgebühr (einmalig)
nach Bewilligung 3,5% des Beteiligungsbetrages

max. € 500 bei Nichtzustandekommen

Konditionen (p.a.)
8% Festentgelt

1,5% gewinnabhängig (jew. vom Beteiligungsbetrag)

Voraussetzungen
- Erfolg versprechendes Konzept
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen
- keine Sanierungen
- Persönliche (Teil-)Garantie

Sonstiges
Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch BBS (Kombi-Programm) möglich

www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

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Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Die MBG ist eine private Beteiligungsgesellschaft mit öffentlicher Förderung. Unsere Aufgabe ist die Verbesserung der Eigenmittelbasis von Unternehmen.
Gesellschafter der MBG sind die Kreditinstitute, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Die MBG ist in die Wirtschaftsförderung im Freistaat eingebunden.

Was ist die Aufgabe der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Unternehmen sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Die MBG übernimmt stille und/oder direkte Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenmittelbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben Erfolg versprechend sind.

Wie wird eine Beteiligung beantragt?

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Sind für die Beteiligung Sicherheiten zu stellen?

Für eine stille Beteiligung der MBG ist eine persönliche (Teil-)Garantie des Gesellschafters zu übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

FAQ