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Beteiligungsprogramme - Saxony Angel Venture Fund

Saxony Angel Venture Fund (SAVF)

  • Wer wird finanziert?

    Start-Ups, Existenzgründer, junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen

  • Was wird finanziert?

    Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung

  • Wie wird finanziert?

    Stille Beteiligung von max. € 100.000,00

Ergänzend zum Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027 der SAB über Zuwendungen in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Start-Ups) bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH vorrangig für Nicht-JTF-Regionen ein Beteiligungsangebot zur Unterstützung von Business-Angel induzierten Finanzierungsrunden.

>>Weitere Informationen zum SAB Business-Angel-Bonus

Zielgruppe

  • Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen
  • Pre-Seed und Seedphase

Art der Beteiligung
Stille Beteiligung mit Wandeloption

Mittelverwendung
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.

Maximale Beteiligungshöhe
Stille Beteiligung von € 50.000 bis € 100.000

Laufzeit
7 Jahre

Bearbeitungsgebühr (einmalig)
Nach Bewilligung 1,0% des Beteiligungsbetrages

Konditionen (p.a.)
Festentgelt 9,5% p.a. zzgl. 2,0% p.a. gewinnabhängig (jew. vom Beteiligungsbetrag). Die Festentgelte sind für die gesamte Beteiligungslaufzeit gestundet.

Wandeloption

  • Einräumung einer Wandeloption inkl. eines Wandeldiscounts in Höhe von 20% auf zukünftige Unternehmensbewertung
  • kein Bewertungscap
  • eine Wandlung des Finanzierungsinstruments im Rahmen von weiteren qualifizierten Finanzierungsrunden wird angestrebt

Haftung
Keine persönliche (Teil-)Garantie

Voraussetzungen

  • Erfolgversprechendes Geschäftskonzept und Gründerteam
  • Absicherung der Liquiditätsreichweite durch Finanzierungsrunde über i.d.R. 9-12 Monate
  • Klare Strategie des Start-Ups zur Weiterfinanzierung nach Angelfinanzierungsrunde mit MBG vorhanden (pot. Interessenten/Kontakte)
  • Höhe der Beteiligung der MBG muss mind. durch 1 Business Angel oder Business Angel Syndikat gespiegelt werden

Prozess

  • standardisiertes Vertragswerk
  • transaktionsschonend, da keine not. Beurkundung notwendig ist
  • Definierung eines Due Diligence Scope in Abstimmung Start-Up und Business Angel

Sonstiges

  • qualifizierter Rangrücktritt
  • Abschluss von liquiditätswirksamen Consultingverträgen der Business Angel bedürfen der Zustimmung der MBG

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufig gestellte Fragen

Wer ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Die MBG ist eine private Beteiligungsgesellschaft mit öffentlicher Förderung. Unsere Aufgabe ist die Verbesserung der Eigenmittelbasis von Unternehmen.
Gesellschafter der MBG sind die Kreditinstitute, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Die MBG ist in die Wirtschaftsförderung im Freistaat eingebunden.

Was ist die Aufgabe der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG)?

Unternehmen sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Die MBG übernimmt stille und/oder direkte Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenmittelbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben Erfolg versprechend sind.

Wie wird eine Beteiligung beantragt?

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Sind für die Beteiligung Sicherheiten zu stellen?

Für eine stille Beteiligung der MBG ist eine persönliche (Teil-)Garantie des Gesellschafters zu übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

FAQ